Sozialarbeit
Konzept des ambulant betreuten Wohnens
- Allgemeines
- Leistungsbeschreibung (Leistungsvereinbarung)
- Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppe)
- Ziele - Art und Umfang der Leistungen
- Ziele
- Art und Umfang der Leistungen
- Qualität der Leistungen
- Eingangsqualität
- Strukturqualität
- Prozessqualität
- Ergebnisqualität
- Personelle Ausstattung (Abt. Soz. Dienst)
- Fachliche und sachliche Ausstattung
Seit 1997 bieten wir ambulant betreutes Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII an. Unser Betreuungsteam setzt sich zusammen aus Dipl. Sozialpädagogen/Sozialarbeitern, Pflegefachkräften, Haushaltshilfen und Zivildienstleistenden. Wir arbeiten eng gemeinschaftlich zusammen, um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.
Ambulant betreutes Wohnen ist eine Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zum selbstständigen Wohnen außerhalb von Einrichtungen. Das betreute Wohnen als ambulantes Angebot nach §§ 53/54 SGB XII schließt andere Hilfeleistungen nach dem SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX wie zum Beispiel Hilfe zur Pflege, Haushaltshilfe, persönliche Hilfe sowie rechtliche Hilfe nicht aus.
Ambulant betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform zur sozialen Eingliederung von behinderten Menschen. Ziel der Hilfe ist es, die Fähigkeiten von behinderten Menschen zu erhalten und zu stärken, um ihnen zu ermöglichen, ein selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu führen.
Dazu ist es auch erforderlich, die Hilfen anderer Sozialleistungsträger zu erschließen. Ambulant betreutes Wohnen kann vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall lebenslang, angezeigt sein. Dabei können die behinderten Menschen allein, in einer Partnerschaft, innerhalb einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft leben.
Durch das ambulant betreute Wohnen darf keine neue Abhängigkeit für den behinderten Menschen entstehen, sondern das Eingliederungsziel soll erreicht werden. Ambulante Eingliederungshilfe ist dann die geeignete Hilfeform, wenn nach den Umständen des Einzelfalles feststeht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Heimbetreuungsbedürftigkeit besteht.
Leistungsbeschreibung (Leistungsvereinbarung)
Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppe)
Zielgruppe unseres ambulant betreuten Wohnens sind Menschen mit geistigen und/oder mit seelischen Behinderungen im Sinne der §§ 53/54 SGB XII. Sie benötigen vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall lebenslang Unterstützung in der selbstständigen Lebensführung. Ein stationäres Angebot ist nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich.
Notwendige Voraussetzung ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit, den überwiegenden Teil des Lebensalltags allein oder mit Hilfe Dritter strukturieren und bewältigen zu können.
Ziele - Art und Umfang der Leistungen
Unser ambulant betreutes Wohnen nach §§ 53/54 SBG XII hat das Ziel, dem Betreuten eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und seinem Umfeld zu eröffnen und zu erhalten. Es handelt sich um Leistungen zur sozialen Eingliederung im Rahmen der Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Maßnahme wird gewährt, wenn und so lange nach der Besonderheit des Einzellfalls, vor allem nach der Art und Schwere der Behinderung Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Das Hilfespektrum des betreuten Wohnens reicht von konkreter Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbst bestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung.
Einzelziele können insbesondere sein:
- Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
- Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufes
- Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Beschaffung oder Erhalt einer Wohnung
- Unterstützung im Zusammenleben mit anderen Menschen
- Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen am Ausmaß des individuell vorhandenen Hilfebedarfs nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe unter dem Aspekt der ganzheitlichen Hilfestellung auszurichten. Dazu stehen die unter Ziffer 4 genannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung.
Die Betreuung erfolgt in der eigenen Wohnung des behinderten Menschen (z. B. Einzelbewohner, Wohngemeinschaften, Wohnen mit Partnern und/oder Kindern, bei Angehörigen).
Das ambulant betreute Wohnen umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen.
Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehend vom indi-viduellen Hilfebedarf, Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen Bereichen. Die Hilfen (direkte Betreuungsleistungen) orientieren sich an den Kompetenzen des behinderten Menschen und berücksichtigen seine individuelle Biographie und Lebenserfahrung.
Es handelt sich um einzelfallbezogene Hilfeleistungen, zu denen beispielsweise gehören:
- Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste
- Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
- Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Bewohnern und Nachbarn
- Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie im Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen
- Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen tagesstrukturierender Angebote, beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen sowie beim Aufsuchen von Bildungs- und Freizeitangeboten
- Förderung und Entwicklung kreativer Fähigkeiten
Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören zum Beispiel einzelfallbezogene Tätigkeiten in der Vorphase. Gespräche im sozialen Umfeld des Betreuten, Koordination der Hilfeplanung, Organisation des Helferfeldes, Telefonate und Schriftverkehr bezüglich Alltagsangelegenheiten (soweit nicht diese Leistungen/Aufgaben im Einzelfall vom bestellten Betreuer nach §§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - zu übernehmen sind), Einzelfalldokumentation, Fallbesprechungen/kollegiale Beratung und Supervision. Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören auch die Fahrzeiten zum Betreuten.
Hinzu kommen einzelfallbezogene Tätigkeiten im angemessenen Umfang bei vorübergehenden stationären Aufenthalten.
Zu den indirekten Leistungen gehören anteilige Leistungen für Leitung, Verwaltung und Regieaufgaben des Dienstes und des Trägers und die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regionalen Versorgungsstrukturen und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit.
Die Eingangsqualität beinhaltet die Transparenz über fachliche Haltungen und Einstellungen sowie Verfahrensverbindlichkeit für den Prozess der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Kostenträger und dem Leistungserbringer. Der Kostenträger erstellt einen Gesamtplan gem. § 58 SGB XII; daraus ergibt sich eine präzise Nennung des Eingliederungshilfebedarfs. Der Leistungserbringer legt ein präzises, verbindliches und vollständiges Leistungsangebot vor.
Der Leistungserbringer hat die Möglichkeit, in Einzelfällen eine ambulante Betreuung abzulehnen, wenn die Notwendigkeit einer anderen Fachlichkeit hier eindeutig überwiegt oder eine fruchtbare Zusammenarbeit prognostizierbar kaum wahrscheinlich ist. Dies kann z. B. bei primärer Suchtproblematik oder Gewaltbereitschaft der Fall sein.
Die regionale Zuständigkeit orientiert sich vornehmlich am Einzugsbereich der Ambulanten Krankenpflege Berezow GmbH.
Es liegt dem Kostenträger eine allgemeine Beschreibung und fachlich ausdifferenzierte Konzeption des Dienstes vor. Es besteht eine Kontinuität des Betreuungspersonals.
Es erfolgen eine Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und darauf aufbauend eine individuelle Hilfeplanung analog der Leistungsbeschreibung des ambulant betreuten Wohnens.
Fortbildung der Mitarbeiter/innen ist gewährleistet. Dienst- und Fallbesprechungen sowie Supervision finden regelmäßig statt, bei Bedarf auch außerturnusmäßig. Das Hilfeangebot ist mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt.
Die Hilfeleistung erfolgt bedarfsorientiert auf der Grundlage der individuellen Hilfeplanung unter Einbeziehung der Betreuten; darin sollen Ergebnisse von bereits durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen einfließen. Der Hilfeplan wird regelmäßig fortgeschrieben und überprüft. Die Arbeit wird regelmäßig dokumentiert. Die Berichtspflicht wird gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der zeitlichen Vereinbarung erfüllt. Angehörige und andere Bezugspersonen des Betreuten können in die Betreuung einbezogen werden.
Das Leistungsangebot wird fach- und bedarfsgerecht bewertet und fortgeschrieben.
Es wird regelmäßig überprüft und reflektiert, ob das im Hilfeplan festgelegte Ziel erreicht ist. Dabei ist die Mitwirkung der Betroffenen gewährleistet.
Personelle Ausstattung (Abt. Soz. Dienst)
Die personelle Ausstattung berücksichtigt sowohl die direkten, mittelbaren als auch die indirekten Betreuungsleistungen.
Vier Stellen mit der Qualifikation Sozialarbeiter/-in bzw. Sozialpädagoge/in.
Fachliche und sachliche Ausstattung
Büro und Besprechungsräume mit entsprechender Ausstattung befinden sich in der:
Ambulanten Krankenpflege Berezow GmbH
Brückenstraße 3
31180 Giesen OT Hasede
Zur Durchführung von dienstlich notwendigen Fahrten stehen Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Zeitgemäße Kommunikations- und Bürotechnik ist vorhanden.
Ihre Ansprechpartner für die Eingliederungshilfe sind

Jens Willers -
Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter

Sandra Hees - Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin

Dennis Wollborn M.A. - Soziale Arbeit, Dipl. Sozialarbeiter/-pädagoge
